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Ausbildungsbonus Inklusion
Ausbildungsbetriebe von HotellerieSuisse, welche Lernende mit Beeinträchtigung im 1. Arbeitsmarkt ausbilden, können einen jährlichen Ausbildungsbonus pro Lernenden und abgeschlossenem Lehrjahr von CHF 2'000 beantragen.
Förderhöhe
CHF 2'000/Lernende Person/Jahr
Bewerbungsfrist
1. Juni bis 25. Juli jährlich
Antwortzeit
2 - 3 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist
Voraussetzungen für die direkte Antragstellung
- Ich bin die ausbildungsverantwortliche Person in einem Ausbildungsbetrieb von HotellerieSuisse der Kategorie B,R oder UT (Hinweis: Betriebe der Kategorie UC sind ausgeschlossen)
- Im Ausbildungsbetrieb werden Lernende mit Beeinträchtigung im 1. Arbeitsmarkt ausgebildet.
- Die betreffende Person, für die der Antrag gestellt wird, hat eine mittlere bis starke Beeinträchtigung, welche sich im Arbeitsalltag im Betrieb bemerkbar macht. Auf die lernende Person muss speziell eingegangen werden (Jobcoaching, etc)
- Die lernende Person hat nicht nur einen Nachteilsausgleich für schulische Leistungen.
- Unterzeichnung der Einwilligungserklärung
- Datenschutzerklärung lesen und akzeptieren
Erforderliche Dokumente
- Mitgliedernummer von HotellerieSuisse
- Kopie Lehrvertrag (PDF)
- Nachweis der Invalidität (PDF, ausgestellt von: IV, Arzt oder Stiftung für Inklusion)