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Ausbildungsbeitrag EFZ & EBA
Lernende in Hotellerie- und Gastronomieberufen können einmalig einen Ausbildungsbeitrag für ihre Erstausrüstung beantragen. Der Beitrag kann für Unterrichtsmaterial oder Arbeitsausrüstung eingesetzt werden (z. B. Arbeitskleidung, Küchenmesser, Schuhe, Unterrichtsmaterialien inkl. Lernsoftware, Laptop).
Förderhöhe
max. CHF 1'000 einmalig
Bewerbungsfrist
1. August bis 10. Dezember jährlich
Antwortzeit
2 - 3 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist
Voraussetzungen für die direkte Antragstellung
- Die lernende Person arbeitet in einem Ausbildungsbetrieb von HotellerieSuisse und besucht wöchentlich eine kantonale Berufsfachschule oder die lernende Person besucht die Berufsfachschule in einem Schulhotel der HF Thun
- Die antragsstellende Person/ die antragsstellende erziehungsberechtigte Person ist unterstützungsbedürftig und kann die Erstausrüstung des Unterrichtsmaterials in der Berufsfachschule und/oder Arbeitsausrüstung im Betrieb, welche im Rahmen der Ausbildung angeschafft werden müssen, nicht selbst finanzieren. (Die finanzielle Verhältnisse reichen nicht aus, um Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten zu finanzieren.)
- Unterzeichnung der Einwilligungserklärung
- Datenschutzerklärung lesen und akzeptieren
Erforderliche Dokumente
- Mitgliedernummer von HotellerieSuisse
- Kopie Lehrvertrag (PDF)
- Kaufquittungen für Unterrichtsmaterial/ Arbeitsausrüstung (PDF)